Private Unfallversicherung

Im privaten Unfallversicherungsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer,

Zum Versicherungsumfang gehören hier Personenschäden, die durch den Unfall verursacht werden. Dies kann sowohl durch einen Verkehrunfall,  im Beruf- und Freizeitbereich aber insbesondere auch im Haushaltsbereich erfolgen.

Wohl dem, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Oftmals ist aber die privaten Unfallversicherung die einzige Absicherung, insbesondere dann, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Umso wichtiger ist es, sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen und sich auch von Ablehnungsschreiben des Versicherers nicht abschrecken zu lassen. Während in der gesetzlichen Unfallversicherung die Leistungsträger (in der Regel Berufsgenossenschaften) verpflichtet sind, von Amts wegen zu ermitteln, versuchen die privaten Versicherer sich ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung zu entziehen. 

Hier gilt es rechtzeitig zu handeln und insbesondere auch Fristen zu wahren, um keine Rechte zu verlieren.