Gesetzliche Unfallversicherung

Schnell ist es passiert! Eine Unachtsamkeit oder ein nicht vorhersehbares Ereignis am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft bietet eine umfangreiche gesetzliche Unfallversicherung im Fall der Fälle.

  • Leistungen der medizinischen Versorgung
  • Rehabilitationsleistungen
  • Entschädigungsansprüche

Auch für den Fall der Berufskrankheit werden Ihnen diese Leistungen gewährt. Jedenfalls gilt: Eile ist geboten! Daher sieht die Berufsgenossenschaft die Verpflichtung des Arbeitgebers und des behandelnden (Unfall)Arztes die Verpflichtung vor, einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit unverzüglich der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Da dies oftmals versäumt wird, sollten auch Sie dafür Sorge tragen, dass

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle (z.B. Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit) und
  • Berufskrankheiten (z.B. Arbeiten mit gefährlichen Werkstoffen)

unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Je länger das schädigende Ereignis vorbei ist, desto schwieriger ist es, sämtliche Ansprüche erfüllt zu erhalten.

Ich vertrete Sie in allen Verfahren vor den Berufsgenossenschaften bzw. in gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch VII.