Schwerbehindertenrecht

Das Sozialgesetzbuch IX regelt die Voraussetzung der Anerkennung als Schwerbehinderter und die Teilhabe behinderter Menschen am sozialen Leben.

Viele körperliche Beeinträchtigungen können eine Schwerbehinderung bedingen. Das Verfahren wird bei dem Versorgungsamt und leider oft auch bei den behandelnden Ärzten nicht zur Zufriedenheit geführt. Die Folge ist, dass ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung abgewiesen wird oder nur zum Teil anerkannt wird. Für eine Schwerbehinderung ist ein Grad der Behinderung von mind. 50 GdB erforderlich.

Die Feststellung einer Schwerbehinderung hat sowohl arbeitsrechtliche als auch sozial- und steuerrechtliche Vorteile, z.B.

  • Sonderkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
  • Vorzeitige Inanspruchnahme von Rente (ohne Abzüge)
  • Steuerfreibeträge

Ich vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren gegen die städtischen Versorgungsämter. Oftmals führen erst die gerichtlich eingeholten Gutachten zu einer umfassenden Würdigung Ihres Gesundheitszustandes und zu der begehrten Feststellung der Schwerbehinderung.